Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Eisenbahnverkehr sollen durch die 3. Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und durch die Neufassung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverodnung (EIBV) die Mehrzahl der Hafenbahnen gezwungen werden, ihre Netze für Dritte zu öffnen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen. Zu prüfen bleibt dabei, ob nicht ein enteignungsähnlicher Tatbestand vorliegt. Ferner gilt es, alle Betreiber von öffentlichen Eisenbahnnetzen bei der Finanzierung gleich zu behandeln, um die Mehrkosten der Liberalisierung aufzufangen und um die Netzqualität sicher zu stellen.
Die "letzte Meile" darf nicht zu teuer werden
Hafenbahnen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 58 , 123/Beilage ; 8
2004-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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