Die Konzernrichtlinie 408.01 - 09 Züge fahren und Rangieren ist verbindliches Regelwerk für alle EVU, welche die Infrastruktur der DB Netz AG vertraglich nutzen. Zusätzliche Regeln bei betrieblichen Sachverhalten, für die örtliche Besonderheiten eine Rolle spielen, werden in einer betrieblichen Unterlage Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und für das Zugpersonal getrennt bekannt gegeben. Wichtige Grundsätze für Aufsteller sowie Anwender und das Auftragsbuch werden beschrieben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren"


    Untertitel :

    Ein Streifzug


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 32 , 9 ; 550-553


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Züge fahren und Rangieren

    Schneider, Andrea | IuD Bahn | 2012


    Züge fahren und Rangieren

    Homeyer, Dietmar | IuD Bahn | 2003


    Züge fahren und Rangieren

    Homeyer, Dietmar | IuD Bahn | 2003


    Züge fahren und Rangieren

    Homeyer, Dietmar | IuD Bahn | 2003