Der am 15.2.2003 vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes beruht unter anderem auf einer EU-Empfehlung, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines Bilanzkontrollgesetzes vorgestellt, der darauf abzielt, Bilanzmanipulationen zu verhindern. Nach dem erstgenannten Entwurf soll § 319 HGB künftig allgemein strengere Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stellen, die in § 319a HGB speziell für kapitalmarktorientierte Unternehmen nochmals verschärft werden. Der Verfasser dieses Beitrags hält eine solche Differenzierung allerdings für wenig sachgerecht.


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    Titel :

    Verschärfte Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 9 ; 445-452


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch