Die am 1.1.2004 in Kraft getretenen arbeitsrechtlichen Neuregelungen erfassen auch § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). So soll das KSchG jetzt grundsätzlich erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern anwendbar sein, doch gilt die frühere Regelung - Anwendbarkeit bei mehr als fünf Arbeitnehmern - für "Alt-Arbeitnehmer" weiter, solange ihre Anzahl im Betrieb nicht auf fünf oder weniger absinkt. Der Beitrag stellt anhand verschiedener Beispiele dar, welche Schwierigkeiten das Nebeneinander dieser beiden Regelungen verursachen kann, und geht auch auf die damit zusammenhängenden Beweisprobleme ein.
Kündigungsschutz-Schwellenwert: Ein Buch mit sieben Siegeln!
Der Betrieb ; 57 , 12 ; 651-653
01.01.2004
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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