Bei der Betriebsgenehmigung für Fahrzeuge wird heute neben der Erfüllung der anerkannten Regeln der Technik auch eine schutzzielorientierte Nachweisführung unter Beachtung der betrieblichen Einflüsse gefordert. Dies kann durch den Fahrzeughersteller z.B. in einem Brandschutzkonzept (BSK) dokumentiert werden. In der Regel wird das BSK durch ein neutrales Gutachten im Rahmen einer Fahrzeugbegutachtung und Funktionsnachweisführung bestätigt. Unmittelbar nach dem Brandfall eines Altbauschlafwagens in Nancy wurde die von Siemens SGP, Graz, in der Umsetzung befindliche brandschutztechnische Konzeption des Neubauschlafwagen WLAB 173.1 für die DB Autozug GmbH überprüft. Dabei wurden die Erkenntnisse aus dem Brandfall Nancy einbezogen. Die Beachtung der gegenwärtig anerkannten Regeln der Technik reicht für die Gewährleistung des Personenschutzes in Schlafwagen nicht aus. Aus diesem Grund wurde eine fahrzeugübergreifenden Brandmeldetechnik sowie eine situationsbedingte Alarmierungstechnik und Fluchtrichtungsanzeige eingebaut.
Brandschutz bei Schienenfahrzeugen, dargestellt am Neubau des DB-Schlafwagen
ZEVrail Glasers Annalen ; 128 , Sonderheft Tagungsbd ; 54-63
2004-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Brandschutz bei Schienenfahrzeugen, dargestellt am Neubau des DB-Schlafwagens
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