Zu den Einnahmen der Unfallversicherungsträger zählen neben den Umlagebeiträgen der Mitgliedsunternehmen auch Regressansprüche, d. h. Ansprüche gegen die Unfallverursacher. Die EUK hat 2002 insgesamt etwa 2 Mio. Euro an Regresseinnahmen erstritten, das entspricht etwa 2,5 % des gesamten EUK-Haushaltes. Die Einnahmen aus der Regressarbeit wirken sich letztendlich positiv auf die Beiträge der Mitgliedsunternehmen und damit auch auf die Lohnnebenkosten aus. Regress wird gegen Versicherte, Mitgliedsunternehmen und Dritte durchgeführt, wobei es sich in über 90 % der Fälle um Regress gegen Dritte handelt. Die Grundsätze des Regressverfahrens und die Ausnahmen davon werden zusammen mit Praxisbeispielen vorgestellt. Fortsetzung in I0444208.
Regress des Unfallversicherungsträgers gegenüber Versicherten, Unternehmern und Dritten
Teil 1: Regress des Unfallversicherungsträgers gegen Versicherte und Unternehmer
EUKDialog ; 2 ; 10-12
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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