Es wird erwartet, dass das Eisenbahn-Bundesministerium (FRA) in diesem Jahr eine Richtlinie verabschiedet, in der erstmalig Lärmgrenzen für Lokomotivführerstände vorgeschrieben werden. Diese Richtlinie (NPRM) wird für einen 8-Stunden-Dienst einen gewichteten Mittelwert von 85 dB(A) und einen Spitzenwert von 115 dB(A) vorschreiben. Diese Grenzwerte sind in Übereinstimmung mit denen, die gegenwärtig vom Ministerium für Arbeitssicherheit und Gesundheit (OSHA) und dem diesbezüglichen nationalen Institut (NIOSH) allgemein für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen vorgegeben werden. Studien haben gezeigt, dass trotz dieser Grenzwerte 8 % aller Lokomotivführer und Zugbegleiter (das sind ca. 3000 Personen) unter lärmbedingten Gehörverlusten (NIHL) leiden, wobei die damit verbundenen Kosten 30 - 40 Mio. $ betragen. Neben der Geräuschminderung durch Lärmdämmung (Einbau von Dämmstoffen) wird als neueste Technologie die aktive Lärmverringerung empfohlen, bei der die von der Antriebsanlage ausgehenden Schallwellen durch phasenverschobene Schallwellen einer speziellen Schallquelle gestört und damit gemindert werden. Es werden die Probleme der Messung der Grenzwerte und die neue Technologie beschrieben.
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Wenn es ein Lärmproblem gibt, muss es beseitigt werden
Railway Age ; 205 , 3 ; 23-24
01.01.2004
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Englisch
Lärm , USA , Lärmschutz , Antrieb , Diesellokomotive , Schalldämmung , Grenzwert , Vorschrift
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