Auf kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten bestehen oft noch höhengleiche Übergänge als Zugang zu den Bahnsteigen, die nach EBO keine Bahnübergänge sind. Für die Auswahl der Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Reisendensicherung an diesen Stellen ist die DB Netz AG verantwortlich; meist ist die Reisendensicherung dem Fahrdienstleiter oder einem örtlichen Schrankenwärter übertragen. Ein Betriebsversuch im Bahnhof Rottenburg/Neckar legte die Grundlage für eine neue Regelung "Reisendensicherung bei einfachen Verhältnissen" im Regelwerk, durch die mit Hilfe betrieblicher Infrastrukturplanung die notwendige Sicherheit der Übergänge gewährleistet werden kann. Der Beitrag beschreibt den Hintergrund und an Hand von Beispielen denkbare Anpassungsmaßnahmen bei der Infrastruktur.
Reisendensicherung an höhengleichen Übergängen
Deine Bahn ; 32 , 4 ; 242-245
01.01.2004
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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