Nach den Fahrdienstvorschriften (DR), KoRil 408 0251, müssen Hauptsignale "rechtzeitig auf Fahrt" gestellt oder freigegeben werden, "wenn die Bedingungen erfüllt sind und ein Zug zu erwarten ist oder seine Abfahrt bevorsteht." Der Beitrag geht der Frage nach, was unter "rechtzeitige" Signalstellung bei durchfahrenden und bei haltenden Zügen in der Praxis unter Berücksichtigung der PZB 90-Geschwindigkeitsüberwachung zu verstehen ist.
"Ziehen Sie!"
BahnPraxi ; 3 ; 35-36
01.01.2004
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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