Für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten ab 01.01.2005 internationale gefahrgutrechtliche Vorschriften in geänderter Fassung. Erstmals werden Regelungen getroffen, um den Missbrauch von gefährlichen Gütern zu terroristischen Zwecken zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Zunehmend werden ferner die Bestimmungen für die unterschiedlichen Verkehrsträger harmonisiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand und geht auf einzelne Beispiele vertieft ein.
Sicherungsbewusstsein wird geschärft
Thema: Gefahrgutrecht
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 58 , 21 ; 3
01.01.2004
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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