Seit Anfang Mai 2002 ist das neue Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Die Verkehrsträger werden durch die Gesetzgebung verpflichtet, schrittweise in allen öffentlichen Bereichen Barrierefreiheit für "Personen mit eingeschränkter Mobilität" herzustellen. Im Beitrag werden mehrere Aspekte der Anstrengungen der DB AG für ein "barrierefreies Reisen" im Nah- und Fernverkehr beleuchtet. Dabei spielt die Infrastruktur und insbesondere der Zugang zu den Einrichtungen und Bahnsteigen eine große Rolle, ebenso die im Eisenbahnwesen und -recht gültigen Regelwerke und anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung (europäische Norman, Spezifikationen, UIC-Kodices). Die DB AG - Sponsor des Deutschen Behinderten-Sportverbandes - nutzt das "Europäische Jahr der Menschen mit einer Behinderung 2003" dazu, um darzustellen, welche Maßnahmen für das barrierefreie Reisen bereits ergriffen wurden und welche noch bevorstehen.
Zugänglichkeit der Bahnhöfe und Züge für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Mobilitätseingeschränkte Reisende - eine wichtige Kundengruppe für die Deutsche Bahn AG
Rail international - Schienen der Welt / Deutsche Ausgabe ; 35 , 1 ; 9-16
01.01.2004
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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