Im Gegensatz zu privat veranlassten Geschenken dürfen betrieblich veranlasste Geschenke, z. B. an Kunden, Lieferanten oder an sonstige für den Betrieb wichtige Personen, können als Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 Euro nicht überschreiten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Die 40 Euro-Grenze gilt nicht für betrieblich veranlasste Geschenke an eigene Mitarbeiter. Im Beitrag werden u. a. die Begriffe der betrieblichen Veranlassung, Geschenk, Gegenstand eines Geschenks und Geschenkempfänger erläutert und auf die 40 Euro-Grenze, die gesonderte Aufzeichnung und die steuerliche Erfassung beim Geschenkempfänger eingegangen. Abschließend wird eine alphabetisch geordnete Liste von möglichen Geschenken aufgeführt, anhand derer festgestellt werden kann, ob die Aufwendungen unter § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG fallen oder nicht.
Abziehbare und nicht abziehbare Geschenke
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 17 ; 717-721
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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