Mit dem seit dem 01.01.2002 geltenden Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unterliegen alle Arbeitsverträge der gesetzlichen Kontrolle. Problem ist, dass unwirksame Vertragsklauseln, die der gesetzlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten, in vorformulierten Arbeitsverträgen zu unerwarteten Kostenbelastungen für Arbeitgeber führen. Ausnahmen bestehen bei Individualabreden, d.h. bei echt ausgehandelten Einzelabreden, wenn der Kern der Klausel ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers gestellt wurde. Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sollten sich streng an die von der Rechtsprechung bisher aufgestellten schematischen Grenzen der zulässigen Bindungsdauer strikt halten oder als echte Individualabreden gestaltet werden. Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte sollten klar und eindeutig formuliert werden, damit sie dem gesetzlichen Transparenzgebot entsprechen.
Vertragsklauseln unter verschärfter Kontrolle
Personalwirtschaft ; 30 , 9 ; 62-64
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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