Sowohl die Reduzierung des Heizwärmebedarfs im Winter als auch die Vermeidung energie-intensiver Maßnahmen zur apparativen Kühlung von Gebäuden im Sommer gehören zu den Maßnahmen der Energieeinsparung in Gebäuden. Die seit Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert für Gebäude mit einem Fensterflächenanteil von mehr als 30 % den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Aufgabe des sommerlichen Wärmeschutzes besteht darin, die Raumlufttemperatur nicht auf unbehaglich hohe Werte ansteigen zu lassen. Das nach DIN 4108-2 geführte Nachweisverfahren hat sich in der Norm vom April 2003 gegenüber der alten Fassung in einigen Punkten grundlegend geändert. Diese Änderungen werden im Beitrag erläutert.


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    Titel :

    Sommerlicher Wärmeschutz



    Erschienen in:

    BundesBauBlatt ; 52 , 6 ; 34-36


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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