Der europäische Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation hat eine Novellierung des TKG (Telekommunikationsgesetzes) von 1996 erforderlich gemacht. Den Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 30.4.2003 veröffentlicht. Der neue Rechtsrahmen gibt in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verschiedene Änderungen für das Telekommunikationsdatenschutzrecht vor. Im Rahmen der Umsetzung wurde neben inhaltlichen Änderungen auf Grund der neuen Richtlinie die parallele Regelung des Telekommunikationsdatenschutzes im Gesetz (bisher § 89 TKG) und in der Verordnung (bisher TDSV) aufgegeben. Zu Gunsten von Vereinfachung und Straffung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und um Redundanzen bzw. Widersprüche in Gesetz und Verordnung zu vermeiden, ist der gesamte Telekommunikationsdatenschutz nunmehr eingefügt in das TKG. Der Beitrag geht auf die wesentlichen Neuerungen der Richtlinie ein und stellt die Neukonzeption dar. Ebenso werden die datenschutzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs zum TKG dargestellt und erörtert.
Datenschutz im Referentenentwurf zum TKG
Kommunikation & Recht ; 6 , 6 ; 265-270
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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