Die Nutzung von Frequenzen ist sowohl für die Erbringung von Satelliten- und Mobilfunkdiensten als auch für drahtlose Festnetzübertragungswege (z. B. Richtfunk oder Wireless Local Loop) nötig. Frequenznutzungsrechte bilden also ein wesentliches Betriebsmittel des Telekommunikationsunternehmens. Insbesondere wenn Unternehmen oder Unternehmensbestandteile veräußert werden, stellt sich die Frage einer Übertragbarkeit von Frequenzen. Im geltenden TKG (Telekommunikationsgesetz) ist die Übertragung von Frequenzen stark beschränkt und unbefriedigend geregelt. Die TKG-Novelle 2003 bietet Gelegenheit dies zu ändern. Das EG-Richtlinienpaket 2002 enthält bereits bestimmte Eckpunkte für die Einführung einer Übertragbarkeit von Frequenzen. Insbesondere im Hinblick auf UMTS-Frequenzen ist die Einführung allerdings heftig umstritten. Der Beitrag untersucht ausgehend von praktisch relevanten Fällen die Übertragungsmöglichkeiten sowohl nach geltendem Recht als auch auf Grundlage des nunmehr vorgelegten Referentenentwurfs zur TKG-Novelle vom 30.04.2003. Dabei werden eventuelle Defizite im Recht aufgezeigt, die Regelungen des Referentenentwurfs untersucht und Konkretisierungs- oder Änderungsbedarf herausgearbeitet werden.


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    Titel :

    Übertragbarkeit von Frequenzen


    Untertitel :

    Bestandsaufnahme und künftige Ausgestaltung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Kommunikation & Recht ; 6 , 6 ; 257-264


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Übertragbarkeit von Frequenzen

    Wissmann, Martin | Online Contents | 2003