Durch die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses soll der Arbeitsschutz an der Basis gefördert und auf einem möglichst hohen Niveau gehalten werden. Die Bildung von Arbeitsschutzausschüssen ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert. Dort ist festgelegt, dass in allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Arbeitsschutzausschüsse gebildet sein müssen. Der Arbeitsschutzausschuss organisiert die Zusammenarbeit der im Betrieb mit Sicherheit und Gesundheitsschutz befassten Stellen und bietet die Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung gemeinsamer Anliegen. Der Beitrag berichtet über Entstehung, Aufgaben und Nutzen des Arbeitsschutzausschusses.
Arbeitsschutzorganisation
Der Arbeitsschutzausschu
EUKDialog ; 4 ; 6-7
2003-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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