Die neue Europäische Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) trat am 15. Februar 2003 in Kraft. Sie wird bis spätestens Februar 2006 durch eine staatliche Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt und löst die alte Lärmrichtlinie aus dem Jahr 1986 ab, deren Inhalt mit der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3/VGB 121) übereinstimmt. Im kurzen Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen erklärt (Ermittlung und Bewertung der Risiken durch Lärmmessung, Minimierungsgebot, Einführung von Explosionsgrenzwerten, neue obere und untere Auslösewerte u.a.).
Grenzwerte verschärft
Neue EG-Richtlinie "Lärm"
Das Warnkreuz ; 4 ; 5
01.01.2003
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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