Immer wieder wird kritisch die Haltung des Bundeskartellamtes beleuchtet, das derzeit bei der Fusionskontrolle von zahlreichen regional begrenzten ÖPNV-Märkten anstatt von einem bundesweiten ÖPNV-Markt ausgeht. Insbesondere in Auseinandersetzung mit I0339195 begründet der Autor die Sichtweise des Bundeskartellamtes mit Hilfe praktischer und theoretischer Erwägungen. Eine zusätzliche Trennung des bisher sachlich einheitlichen ÖPNV-Marktes in SPNV nach AEG und ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr) nach PBefG ließe sich vielleicht inhaltlich rechtfertigen, doch könnten dann Marktführer noch leichter expandieren. Der DB-Konzern hätte z.B. auf einem bundesweiten ÖSPV-Markt nur einen Marktanteil von etwa 15 %, während eine Marktbeherrschungsvermutung nach § 19 Abs. 2 GWB erst bei Marktanteilen von über 33 % greift.
Ein bundesweiter ÖPNV-Markt - Illusion oder Realität
Was für die Berücksichtigung regionaler Märkte im straßengebundenen ÖPNV spricht
Der Nahverkehr ; 21 , 10 ; 40-42
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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