Drei Jahre nach dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in Sachen "Altmark Trans" am 24. Juli 2003 verkündet. Das Urteil gibt Antworten auf lang im Vorfeld diskutierte Fragen nach der Ausschreibungspflicht und der Beihilfeneigenschaft von Verlustausgleichen durch Kommunen an ihre Verkehrsunternehmen. Viele im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich als unbegründet erwiesen. Allerdings sind die Auswirkungen des Urteils insbesondere hinsichtlich einer beihilfenresistenten Zuschussgewährung im Nahverkehrsbereich nicht zu unterschätzen. Insoweit ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf für die Beteiligten; der Wettbewerbsdruck wird steigen. Auch wirft das Urteil zahlreiche neue Fragen auf, zumal eine Entscheidung des BVerwG zur Bestimmtheit der Abgrenzung von eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren noch aussteht. Rechtssicherheit wurde mit diesem Urteil daher nicht geschaffen. Die Verabschiedung einer, zurzeit leider nicht absehbaren, Novellierung der Marktzugangsverordnung 1191/69/EWG wäre sicherlich der bessere Weg.
ÖPNV-Finanzierung nach dem Urteil
EuGH-Beschluss stellt neue Anforderungen an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
Der Nahverkehr ; 21 , 9 ; 11-13
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
ÖPNV - Finanzierung, Subventionierung
SLUB | 1992
|ÖPNV - Finanzierung, Subventionierung
SLUB | 1987
|IuD Bahn | 1999
|ÖPNV - Finanzierung, Subventionierung
SLUB | 1989
|IuD Bahn | 2004
|