Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache "Altmark Trans" hat Auswirkungen auf die ÖPNV-Finanzierung in Deutschland. Das Ausgangsverfahren betraf die Erteilung von Liniengenehmigungen mit Omnibussen im Landkreis Stendal. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Auslegung des Begiffs der Eigenwirtschaftlichkeit, wie er sich in § 8 Abs. 4 PBefG findet. Dort heißt es, dass Verkehrsleistungen im ÖPNV (grundsätzlich) eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Der Beitrag setzt sich mit zwei Teilaspekten auseinander. Zum einen befasst er sich mit den Auswirkungen des Urteils auf Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Zum anderen behandelt der Autor die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber von der in der Verordnung (EWG) 1191/69 vorgesehenen Ausnahmebefugnis mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit im Einklang stehenden Gebrauch gemacht hat.
Eigenwirtschaftlicher Nahverkehr im europäischen Binnenmarkt
Der Europäische Gerichtshof klärt Spannungsverhältni
Der Nahverkehr ; 21 , 9 ; 8-10
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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