Seit dem 23.05.2003 steht nun mit dem Erlass der Mauthöheverordnung nach langen Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat der durchschnittliche Mautsatz für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Nutzfahrzeuge fest. Er fällt mit vorläufig 12,4 Cent/km um 2,6 Cent niedriger aus als die ursprünglich angesetzten 15 Cent/km, da die vorgesehenen Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen noch in der Klärungsphase sind. Der Beitrag beschreibt die entstehenden Kosten und wie diese mit den BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V.)-Tabellen, mit dem Kalkulationsprogramm "KALIF" und dem "Haustarifrechner" des BGL berechnet werden können. Angesichts umfangreicher Kontrollmaßnahmen und der begrenzten Nutzungsalternativen von Landstraße bzw. kleineren Fahrzeugen bleiben vor allem Rationalisierungspotenziale durch bessere Fahrzeugauslastung und Vermeidung von Leerfahrten.
Instrumente der Mautkalkulation
Internationales Verkehrswesen ; 55 , 7+8 ; 350-353
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Autobahn , Auslastung , Preisbildung , Maut , Logistik , Lastkraftwagen , Spedition , Leerwagen
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DataCite | 2017
|TIBKAT | 1938
|Tema Archiv | 1977
SLUB | 1958
|SLUB | 1938
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