Ziel des Schallschutzes ist es, Menschen vor erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen sowie Gefahren durch Schallimmissionen zu schützen. Gesamtgeräuschuntersuchungen, d. h. integrierte Beurteilungen der Geräuscheinwirkung verschiedener Quellen, sind im Kontext räumlicher Planungen (Bauleitplanung, Planfeststellungen etc.) derzeit kaum durchführbar, da fachliche Beurteilungsgrundlagen und -verfahren noch nicht verfestigt sind und Rechtsvorschriften fehlen. Da die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber mindestens bei Überschreiten der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung eine Berechnung der gesamten Lärmbeeinträchtigung vorsieht, stellt sich für den Anwender die Frage, ob er abwarten oder handeln soll. Das heißt für ihn entweder mit beträchtlichem Aufwand Einzelfalluntersuchungen auf ungesicherter Basis durchzuführen oder aber das Risiko erheblicher Abwägungsdefizite in Kauf zu nehmen. Im Beitrag werden die fachlichen und regelungsmethodischen Voraussetzungen für eine handhabbare Gesamtgeräuschbetrachtung behandelt und bestehende Ansätze diskutiert.


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    Titel :

    Raumplanerische Fragestellungen an die Gesamtgeräuschbetrachtung



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch