Software wird in Unternehmen zunehmend als ein eigenständig zu betrachtendes Wirtschaftsgut verstanden. Die Antwort auf die Frage nach dem Wert einer Software und ihrer Darstellung in der Bilanz ist allerdings alles andere als leicht. Denn bei der Bewertung sind unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen - je nachdem, ob sie sich auf die Handels- oder auf die Steuerbilanz bezieht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Problematik. Dabei wird auf Software als besonderes Wirtschaftsgut in der Bilanz, auf die Position der Software in der Bilanz, auf die Bewertungsmerkmale für die Bilanzierung von Software (Software als materielles Einzelwirtschaftsgut bzw. Software als immaterielles Einzelwirtschaftsgut) sowie auf die Abschreibung eingegangen.
Die Bilanzierung von Software nach deutschem Recht
Kommunikation & Recht ; 2 ; 72-75
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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