Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen, insbesondere solchen, die zu multinationalen Konzernen gehören, besteht zunehmend die Tendenz, aus Kostengründen die Buchführung ins Ausland zu verlagern. Dem setzt jedoch der § 146 Abs. 2 der Abgabenverordnung (AO) eine klare Grenze, der vorschreibt, Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu führen und aufzubewahren. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 148 AO ist in einem solchen Fall nicht gerechtfertigt und auch das Recht der Europäischen Union stellt das deutsche Recht nicht in Frage. Entsprechend beruhen Kündigungen einzelner Beschäftiger auf Grund einer dennoch durchgeführten Verlagerung auf einer rechtswidrigen unternehmerischen Entscheidung und sollten sofort angefochten werden.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Keine Verlagerung der Buchführung ins Ausland


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 1 ; 14-17


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Keine Verlagerung mehr

    Statistik (ZCO22) | IuD Bahn | 1999



    Arbeitsrechtliche Aspekte der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland (Off-Shoring)

    Wisskirchen, Gerlind / Goebel, Anne Babette | IuD Bahn | 2004



    Kosten zwingen zur Verlagerung

    Arnold Knipping Holding,Gummersbach,DE | Kraftfahrwesen | 1992