Die Reform des europäischen Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste ist nach mehrjährigen Vorarbeiten abgeschlossen. Am 24.04.2002 wurden die neuen Richlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und müssen nach deren In-Kraft-treten innerhalb von 15 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Auch das Telekommunikationsgesetz muss bis zum 24.07.2003 an die geänderet Rechtslage angepasst werden. Der neue EU-Rahmen verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: die Gleichbehandlung aller Netze und Dienste im Bereich der elektronischen Kommunikation im Hinblick auf deren zunehmende Konvergenz, die - ordnungspolitisch wichtige - Annäherung der sektorspezifischen Regulierung an die Konzeptionen des Wettbewerbsrechts und die Schaffung und Gewährleistung einheitlicher Regulierungsbedingungen in den Mitgliedsstaaten der EU. Der Beitrag berichtet über diese neuen Ziele.
Die neuen EU-Richtlinien über elektronische Kommunikation: Annäherung der sektorspezifischen Regulierung an das allgemeine Kartellrecht
Kommunikation & Recht ; 6 , 1 ; 3-8 (Beilage)
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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