Die Überarbeitung der Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zur Fassung 10/2001 hat in Verbindung mit weiteren Festlegungen im Bauordnungsrecht durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) weitgehende Auswirkungen auf Betoninstandsetzungsfirmen und Produzenten dieser Produkte. Die Richtlinie wurde per Stand 12/2001 vom DIBt in die Musterliste der technischen Baubestimmungen aufgenommen, die in den einzelenen Bundesländern in absehbarer Zeit in die Landesbauordnung/Liste der Technischen Baubestimmungen eingeführt wird. Laut der Richtlinie hat der Auftraggeber einen sachkundigen Planer zu beauftragen, der aufgrund einesr Ist-Zustandsermittlung des Bauwerks ein Instandsetzungskonzept entwickelt und eine Aussage über die Standsicherheitsrelevanz der Arbeiten abgeben muss. Weitere der wichtigsten Punkte der Empfehlungen werden im Beitrag vorgestellt.
Neue Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Hinweise für Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer
beton ; 53 , 1 ; 28
2003-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Instandsetzung , Bauteil , Überwachung , Bewertung , Beton , Richtlinie
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