Beim Einsatz sowohl von interoperablen Fahrzeugen, als auch von Fahrzeugen des Binnenverkehrs muss die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzinfrastruktur gewährleistet werden, wodurch eine Reihe von Anforderungen an die Fahrzeuge entsteht. Diese Anforderungen können für den Bereich Energieversorgung in elektrotechnische Kriterien und in Kriterien für das Zusammenwirken von Stromabnehmer und Oberleitung unterteilt werden. Diese Kriterien sind in den Richtlinien 810.0241 bzw. 810.0242 der DB definiert. Im Beitrag werden ausgewählte Festlegungen dieser beiden Richtlinien beschrieben.
Zugang von Fahrzeugen zur DB-Netz-Infrastruktur
eb - Elektrische Bahnen ; 101 , 4-5 ; 167-171
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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