Am 25.06.2002 ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärm-RL) erlassen worden. Sie betrifft den so genannten Umgebungslärm, dem Menschen, insbesondere in bebauten Gebieten und darüber hinaus in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums oder auf dem Land, ausgesetzt sind. Ziel der Richtlinie ist mit Hilfe so genannter strategischer Lärmkarten die Belastung durch Umgebungslärm nach europaweit gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln, sowie die Entwicklung von Aktionsplänen aufgrund der Ergebnisse dieser Lärmkarten. Die Vorgaben zur Lärmbekämpfung entsprechen damit im Wesentlichen den Regeln der Lärmminderungsplanung auf Grundlage von § 47 a BImSchG. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht befindet sich Deutschland im Vollzugsdefizit. Im Beitrag werden die möglichen Ursachen für dieses Defizit erforscht und vorgestellt, wie die zukünftige Lärmminderungsplanung vor dem Hintergrund der EG-Umgebungslärm-Richtlinie aussehen könnte.
Zukunft der Lärmminderungsplanung
BundesBauBlatt ; 52 , 1 ; 42-46
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Lärmminderungsplanung - Kommunale Lärmminderungsplanung -- Top oder Flop?
Online Contents | 2001
|Lärmminderungsplanung und kommunale Verkehrsentwicklungsplanung
IuD Bahn | 2006
|