Die mit der Schaffung der Europäischen Gemeinschaft einhergehende Harmonisierung des EG-Binnenmarktes auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe wurde durch Richtlinien vorgegeben. Diese sollen die Vergabe als solche und ihre Kontrolle im Falle von Verstößen regeln. Dabei sind die gefassten Richtlinien vornehmlich auf die Auftragsvergabe mit größerem Wertumfang gerichtet, bei deren Überschreitung europaweite Ausschreibungen vorzunehmen sind. Sämtliche europäischen Richtlinien gelten zunächst nicht unmittelbar für öffentliche Auftraggeber oder die Bewerber beziehungsweise Bieter eines Angebotsverfahrens. Sie wenden sich an die nationalen Gesetzgeber und verpflichten diese zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht. Das Vergaberecht ist insofern die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die den Staat, seine Behörden und Institutionen sowie andere öffentliche Auftraggeber zu einer bestimmten Vorgehensweise bei der entgeltlichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen verpflichtet.
Öffentliche Auftraggeber und die Pflicht zur öffentlichen Auftragsvergabe
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 26 , 1 ; 76-84
2003-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Präqualifizierung - Bürokratieabbau bei der öffentlichen Auftragsvergabe
IuD Bahn | 2006
|Die öffentliche Hand als Auftraggeber
Online Contents | 1995
|FACHBEITRÄGE - Präqualifizierung - Bürokratieabbau bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Online Contents | 2006
|BME - Tag der öffentlichen Auftraggeber - Innovationen im öffentlichen Vergabewesen
Online Contents | 2008