Mit der zunehmenden Marktöffnung im ÖPNV rückt neben dem Vergabe- und Beihilfenrecht das Kartellrecht zunehmend in den Vordergrund. Für die Kooperation der Verkehrsunternehmen zur Koordinierung von Verkehrsleistungen und -nebenleistungen hält das nationale und europäische Kartellrecht Freistellungen vom grundsätzlichen Kartellverbot bereit, was große Chancen zur besseren Verkehrsintegration und wirtschaftlicheren Verkehrsbedienung bietet. Soweit Unternehmen in Ausschreibungsverfahren Bietergemeinschaften bilden, sind die kartellrechtlichen Grenzen einzuhalten. Bei unternehmerischen Zusammenschlüssen ist vielfach eine Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt nötig. Von grundlegender Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit von Fusionen ist die Frage, wie der relevante Markt im ÖPNV zu bestimmen ist.
Die Marktöffnung im ÖPNV und das Kartellrecht
Die Bedeutung des Kartellrechts für Kooperationen und Fusionen von ÖPNV-Unternehmen
Der Nahverkehr ; 21 , 5 ; 16-22
2003-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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