Im Beitrag werden harmonisierte Regeln vorgestellt, die zu beachten sind, wenn eine Zugfahrt aus unterschiedlichen Gründen mit einer beschränkten Geschwindigkeit in ein Einfahrgleis eingelassen werden soll. Im Rahmen der Entstehungsphase dieser Regeln hatten die Fachautoren der Konzernrichtlinie 408 immer das Ziel vor Augen, den Anwendern möglichst einheitliche Verhaltensregeln zu geben, und zwar trotz noch unterschiedlicher Signalisierung reduzierter Einfahrgeschwindigkeiten zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zum besseren Verständnis der neuen Regeln im Modul 408.0451 wurden die jeweiligen Bestimmungen durch zusätzliche Hintergrundinformationen ergänzt.
Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken
Die Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
Deine Bahn ; 31 , 4 ; 228-236
2003-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
DB AG sollte sich auf 20000-km-Netz beschränken
IuD Bahn | 2000
|SLUB | 2015
Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit
Kraftfahrwesen | 1984
|