Während der europäische Integrationsprozess weiter voranschreitet, verharrt die so wichtige Frage der Unternehmensbesteuerung trotz der verabschiedeten Verordnung über den Statut der Europäischen Aktiengesellschaft, der Societas Europaea (SE), nach wie vor im Stadium der Kleinstaaterei. Am 23.10.2001 legte die EU-Kommission eine Mitteilung zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftssteuer (KSt.)-Bemessungsgrundlage vor, deren Ziele die Unterstützung aller Beteiligten verdient. Der Grundgedanke des im Beitrag vorgestellten "European Tax Allocation Systems" (ETAS) basiert auf Nutzung bereits bestehender Rechtsvorschriften unter Beibehaltung der Steuerautonomie der Mitgliedsstaaten. Das ETAS zielt darauf, durch einen europäischen Tax Credit-Mechanismus die zutreffende Besteuerung europaweit tätiger Unternehmensgruppen nach deren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erreichen.
ETAS - European Tax Allocation System, ein Lösungsvorschlag für eine einheitliche Ertragsbesteuerung Europäischer Unternehmen
Der Betrieb ; 56 , 2 ; 60-65
01.01.2003
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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