Das Flexi-Gesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) von 1998 hat die Rahmenbedingungen geschaffen, vor denen man Überlegungen zur Flexibilisierung der individuellen Lebensarbeitszeit anstellen kann. So ist mit Lebensarbeitszeitmodellen - über Arbeitszeitkonten - ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand finanzierbar. Angesparte Wertguthaben können auch in Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) umgebucht werden. Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit einer personalpolitisch attraktiven Vergütungsgestaltung, bei der es jedoch - wie der Artikel zeigt - beitragsrechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten gilt.
Flexible Altersversorgung mit Lebensarbeitszeitmodellen
Personalwirtschaft ; 29 , Sonderheft 10 ; 29-31
2002-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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