Über hundert Gesetze, Verordnungen und Vorschriften beziehen sich auf die drei Ziele Personen-, Umwelt- und Sachwerteschutz, wobei der Brandschutz auch immer zugleich Umweltschutz ist. Allerdings gibt es etliche Vorschriften, die sich lediglich auf den Umweltschutz beziehen oder vorrangig dem Personenschutz dienen, dem Brandschutz im Sinn des Sachwerteschutzes aber nur untergeordnet sind. Die wichtigsten Vorschriften zum Thema vorbeugender Brandschutz finden sich in den Landesbauordnungen. Diese werden durch eine Vielzahl weiterer Vorschriften ergänzt und konkretisiert, beispielsweise durch Waren- und Geschäftshausverordnungen, und unterliegen Landesrecht. Eine gewisse Orientierung gewährt die Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen weitgehend orientieren. Aus dem Blickwinkel des Versicherungsnehmers stehen in drei Phase die Planung eines Werkes bzw. Neubaus, die Betriebsphase und eventueller Schaden im Mittelpunkt der Erörterungen des Beitrages.
Vorbeugender Brandschutz aus juristischer Sicht
Allianz Report für Risiko und Sicherheit ; 75 , 2 ; 90-92
2002-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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