Mit der Erfahrung aus mehr als einem Jahrzehnt sehen die Umweltämter der deutschen Großstädte in der Lärmminderungsplanung nach Paragraf 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein wichtiges Planungsverfahren. Sie betrachten es als Mittel der Umweltvorsorge und als wichtiges kommunales Instrument der Lärmsanierung hinsichtlich des bedrängenden Verkehrslärmproblems in den Ballungsräumen. Während die Erfassung der Belastungen durch die einwirkenden Geräuschquellen und das Feststellen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt routiniert und nach bewährten Algorithmen geschehen, müssen die Anstrengungen zur Aufstellung der Lärmminderungspläne für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete erheblich verstärkt werden. Es ist wichtig bei diesen Prozessen, nichtkommunlae Handlungsträger, wie die DB AG, die Autobahnämter oder die Flughafenbetreiber und Betroffene kontinuierlich und frühzeitig einzubeziehen. Der Beitrag befasst sich damit, wie die Lärmminderungsplanung auf kommunaler Ebene konkret umgesetzt werden kann.
Städtische Wohnqualität durch Lärmminderungspläne
Dem Krach vorbeugen
der städtetag ; 55 , 10 ; 9-13
01.01.2002
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lärmschutz , Immission , Schutzmaßnahme , Verkehrslärm , EU-Richtlinie , Belastung , Gesetz , Stadt
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