In Verkehrs- und Versorgungsbetrieben ist es üblich, dass Mitarbeiter, deren Anwesenheit nur im Not- oder Störungsfall erforderlich ist, außerhalb der eigentlichen Dienstzeit zu "Rufbereitschaften" eingeteilt werden. Während dieser Zeiten hält sich der Mitarbeiter im häuslichen Bereich auf und kann privaten Verrichtungen nachgehen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass die unfallbringende Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Daraus ergibt sich, dass nicht während der gesamten Rufbereitschaft - rund um die Uhr - Versicherungsschutz auch im häuslichen Bereich besteht. Der Beitrag demonstriert die Reichweite des Unfallversicherungsschutzes an Beispielen aus der Praxis.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Im häuslichen Bereich: Während der Rufbereitschaft versichert?



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Allianz versichert. Opel Movano

    Wagner,I. / Opel,Ruesselsheim,DE | Kraftfahrwesen | 2003


    Nur gut versichert für Dritte fahren

    Gehring, Gerhard | Online Contents | 1998