Die DB AG hat in den vergangenen Jahren die Entwicklung Automatischer Warnsysteme (AWS) gefördert und selbst eine große Anzahl von AWS beschafft, die zwischenzeitlich an Sicherungsunternehmen übergegangen sind. Derzeit regelt die Konzernrichtlinie 479.000.1 die technische Zulassung und Freigabe von AWS im Bereich der DB AG. Danach kann diese durch eine vom EBA anerkannte Prüfstelle erfolgen. Bei AWS, die mit Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik zusammenwirken, ist darüberhinaus eine Zulassung durch das EBA selbst erforderlich. Die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH wurde jetzt von der DB AG beauftragt, Anforderungen an künftige AWS zu definieren und ein Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der gestellten Anforderungen zu entwickeln. Die hierfür erforderlichen Schritte, die zu beachtenden Situationen und Randbedingungen sowie die geplante Vorgehensweise werden beschrieben.
Anforderungen an Entwicklung und Zulassung zukünftiger Automatischer Warnsysteme
BahnBau 2002
BahnBau 2002 ; 1-2
01.01.2002
2 pages
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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