Am 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft getreten. Das Gleichstellungsgesetz bezweckt die Verankerung der Barrierefreiheit und die Gleichstellung behinderter Menschen im öffentlichen Recht. Für den Bereich des Privatrechts wird die Beseitigung diskriminierender Vorschriften in einem "zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz" verfolgt, das von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesjustizministeriums, erarbeitet wird. In § 1 BGG sind die drei Zielvorgaben des neuen Gesetzes normiert. Danach gilt es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern Menschen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Gleichstellung für Behinderte: Neue Bestimmungen seit Mai in Kraft


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Arbeitgeber ; 54 , 5 ; 10, 12-13


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Neue Technik fuer Behinderte

    Ford,GB | Kraftfahrwesen | 1983


    Neue FV-Bestimmungen

    Lichtwardt, Gottfried | IuD Bahn | 1993


    Neue Normen und Bestimmungen

    British Library Online Contents | 2010


    Neue Normen und Bestimmungen

    British Library Online Contents | 2011


    Neue Normen und Bestimmungen

    British Library Online Contents | 2009