Das tschechische Parlament hat am 02.02.2002 das "Gesetz über die AG Tschechische Bahnen" angenommen. Das Gesetz legt fest, dass die CD zum 01.01.2003 in eine AG umgewandelt und dass gleichzeitig die staatliche Organisation "Verwaltung der Eisenbahn-Verkehrswege" (SZDC) gegründet wird. Aufsichtsorgane für diese Organisationen sind der Aufsichtsrat der CD und der Verwaltungsrat der SZDC. Das Gesetz bestimmt was unter den Begriff "Verkehrswege" fällt und was davon ausgenommen ist. So ist in einer Anlage detailliert jenes Eigentum aufgeführt, das durch Verkauf zur Deckung der Verpflichtungen des derzeitigen Staatsbetriebes CD beitragen soll. Es umfasst nicht genutztes Bahngelände, Sozialeinrichtungen (Polikliniken, Kulturhäuser), Materiallager und zwei stillgelegte Lokalbahnen in Nordböhmen. In einem Kommentar zum Gesetz wird konstatiert, dass durch das Gesetz die Harmonisierung des tschechischen Verkehrsmarktes noch nicht gelöst ist, dass aber durch die Trennung von Betrieb und Netz den EU-Richtlinien entsprochen wird, was die Aufnahme der CR in die EU begünstigen wird.


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    Titel :

    Zakon o akciove spolecnosti Ceske drahy s komentarem


    Untertitel :

    Zakon o transformaci byl schvalen


    Weitere Titelangaben:

    Gesetz über die Aktiengesellschaft Tschechische Bahnen mit Kommentar - Das Gesetz über die Transformation wurde bestätigt



    Erschienen in:

    Doprava ; 44 , 1 ; Beilage C-W


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Tschechisch




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