Zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf Leben und Gesundheit der Menschen und der Umwelt steuert der Staat die Sonderabfallentsorgung nicht nur durch das Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht, sondern auch mittels Arbeitsschutz-, Chemikalien-/Gefahrstoff- sowie Gefahrgutrecht. Der Autor erläutert zunächst anhand einer Tabelle die Gemeinsamkeiten der unterschiedlich definierten Begriffe "Abfälle", "Güter" und "Stoffe" als Basiswissen für rechtssicheres Handeln. Egal ob Stoff, Gut oder Abfall, gemeinsam ist ihnen das Gefahrenpotenzial. In einer zweiten Tabelle werden die Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme der verschiedenen Rechtsbereiche als Vorsorge zur präventiven Gefahrenabwehr vorgestellt und beschrieben. Tabelle 3 stellt ein Beispiel dar für die Einstufung und Kennzeichnung von Salzsäure nach den Bestimmungen der verwandten Rechtsgebiete. Der Beitrag wird fortgesetzt. (Fortsetzung in Heft 5, 2002, I0235826)
Gefährliche Abfälle - Stoffe - Güter? Teil 1
Kognitive und normative Zusammenhänge sowie personelle Anforderungen für Einsammeln und Befördern gefährlicher Abfälle
Sicherheitsingenieur ; 33 , 4 ; 12-19
2002-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Klassifizierung , Prävention , Schadstoff , Sicherheitskonzept , Gefahrgut , Recht , Abfallwirtschaft , Gesetz , Vorschrift , Chemie
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