Am 13.02.2002 wurde die EU-Richtlinie 2001/85/EG über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist bis zum 13.08.2003 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. In ihr finden sich zahlreiche Vorschriften, die Personen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen und einen besseren Aufenthalt in den Fahrzeugen ermöglichen sollen. Zukünftig muss z.B. die Zugänglichkeit mittels einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe gewährleistet sein, die bestimmte Anforderungen zu erfüllen hat. Etliche Bestimmungen sind allerdings wie die zuvor genannte zunächst auf Busse der Klasse I (Linienbusse im Stadtverkehr) beschränkt.
Wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit
EU-Busrichtlinie
Nahverkehrs-praxi ; 50 , 5 ; 23-24
2002-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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