Die auf den Gleisen der DB Netz AG bewegten Fahrzeuge haben bestimmte und einheitlich festgelegte Maße einzuhalten, will man diese freizügig, d.h. ohne Gleisnutzungsbeschränkungen, im Schienenverkehr einsetzen. Solche Fahrzeugabmessungen ergeben sich gesetzesverbindlich aus der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung und werden im Rahmen der Herstellung von Schienenfahrzeugen als Planungsparameter berücksichtigt. Werden die Maßeinheiten überschritten, muss dies spätestens zum Zeitpunkt der behördlichen Zulassung solcher Fahrzeuge durch ein gesondertes Verfahren genehmigt werden. Unabhängig davon haben im Schienenverkehr zum Einsatz kommende überdimensionierte Fahrzeuge zur Folge, dass für deren Handhabung in der betrieblichen Durchführung immer besondere und zugleich handlungssichere Regeln erforderlich sind; denn trotz einiger Fahrzeugmaßabweichungen muss das bisher im Bahnbetrieb erreichte Sicherheitsniveau beibehalten werden. Im Beitrag werden die betrieblichen Regeln für außergewöhnliche Züge und Fahrzeuge beschrieben, wobei Regeln für den Fahrdienstleiter, Regeln für den Zugführer und gemeinsame Regeln unterschieden werden. Es werden Zusammenhänge und Hintergründe deutlich gemacht.


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    Titel :

    Fahrzeuge mit betrieblicher Sonderbehandlung



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 30 , 7 ; 423-430


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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