Die Interessenvertretung in spanischen Betrieben verteilt sich auf zwei unterschiedliche Gremien. Einerseits gibt es ein von der Belegschaft gewähltes Betriebsratskomitee, das dem deutschen Betriebsrat vergleichbar ist, aber keine Mitbestimmungsrechte hat. Andererseits kann jede Gewerkschaft innerhalb des Betriebs eine Gewerkschaftssektion bilden, der praktisch die gleichen Rechte wie dem Betriebskomitee zustehen. Das Streikrecht wird in der spanischen Verfassung als individuelles Grundrecht und als unveräußerlicher Bestandteil der Gewerkschaftsfreiheit ausdrücklich garantiert. Anders als in Deutschland ist es kein Vorrecht der Gewerkschaft, sondern ein kollektiv ausgeübtes Individualrecht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gewerkschaften und die Organisation der betrieblichen Interessenvertretung in Spanien.


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    Titel :

    Basisdemokratie unter südlicher Sonne


    Untertitel :

    Betriebliche Interessenvertretung in Spanien



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 2 ; 100-105


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch