Das neue Betriebsverfassungsgesetz hat die Beteiligungsrechte im Bereich der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung erheblich erweitert. Der Gesetzgeber hatte offensichtlich die Stärkung der betrieblichen Qualifizierung im Auge und betraut die Betriebsräte mit der Aufgabe, in diesem Bereich aktiver zu werden. Nach dem neuen Gesetz kann der Betriebsrat dann eingreifen, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen (§ 97 Abs. 2 BetrVG). Wie dies in der Praxis aussehen kann, wird im Beitrag berichtet.


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    Titel :

    Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung


    Untertitel :

    - Änderungen der Tätigkeiten auffangen, statt Arbeitsplätze abbauen -



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 1 ; 25-33


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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