Das schweizerische Eisenbahngesetz (EBG) legt im Artikel 18w den Grundstein für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen in der Schweiz. Darauf basierend, beschreibt die schweizerische Eisenbahnverordnung (EBV) in den Artikeln 6a, 7 und 8 das Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen in der Schweiz. Als Folge der Schweizer Bahnreform von 1999 und wirtschaftlicher Konzentrationsvorgänge haben sich verschiedene Bahnunternehmungen und auch die Bahnindustrie neu formiert. Dadurch sind zunehmend Mitarbeiter bei Bahnen und Industrie mit der Zulassung von Schienenfahrzeugen betraut, die die heutigen Verfahren (noch) nicht kennen. Vor diesem Hintergrund hat das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) am 1. April 2002 den Ablauf des Zulassungsverfahrens für Eisenbahnfahrzeuge oder Komponenten davon in einer praxisorientierten Richtlinie veröffentlicht. Sie dient der Konkretisierung der heute anwendbaren Gesetze, Verordnungen und deren Ausführungsbestimmungen und soll den Kunden des Bundesamtes den Ablauf ausführlich erläutern. Das Zulassungsverfahren wird vorgestellt.
Die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen in der Schweiz
Eisenbahn-Revue international ; 7 ; 330-333
01.01.2002
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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