Auf Grund der umstrukturierten Vorschriften des ADR und des RID musste die deutsche Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE) an das neue System angepasst werden. Die entsprechende Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV 2001) vom 11. Dezember 2001 ist verkündet im BGBl. I S. 3529. Die Bekanntmachung der Begründung zur Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen gibt die amtliche Begründung einschließlich der Begründung zu den vom Bundesrat in seiner 770. Sitzung beschlossenen Änderungen zu dieser Verordnung im Allgemeinen und zu den Einzelvorschriften bekannt.


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    Titel :

    Nr. 1 Bekanntmachung der Begründung zur Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV 2001) vom 11. Dezember 2001



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 56 , 1 ; 2-17


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    16 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch