Im Bereich unternehmerischer Risiken gewinnt das Strafrecht immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Fällen der strafrechtlichen Umweltverantwortung, strafrechtlichen Produktverantwortung und der strafrechtlichen Betriebsstättenverantwortung ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Eine an Risikovermeidung und - minimierung orientierte Unternehmenspolitik wird sich immer mehr auch mit dem Strafrecht, strafrechtlichen Sanktionen und entsprechenden Vermeidungsstrategien auseinandersetzen müssen. Dies gilt in besonderem Maße für Mitglieder der Geschäftsleitung, also AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer, aber auch für alle sonstigen Führungskräfte. Eine Besonderheit des deutschen Kernstraftrechts ist, dass sich Kriminalstrafen nur gegen Menschen richten können, während gegen das Unternehmen als solches keine Sanktionen verhängt werden können. Im zweiten Teil des Beitrages (1. Teil: Bestell-Nr.:I0134001) wird auf Besonderheiten des Unternehmensstrafrechts und auf die Verantwortlichkeit auf Geschäftsleitungsebene eingegangen. Es werden ausgewählte Einzelfälle der strafrechtlichen Verantwortung von Organen vorgestellt. Weiterhin werden die Rechtsfolgen einer Straftat behandelt und Sonderfragen angeführt. Abschließend werden am Beispiel der Öko-Audit-Verordnung Bewältigungsstrategien für Unternehmen vorgestellt. Diese beziehen sich zwar auf den Bereich "Umwelt", lassen sich aber ohne weiteres auch auf sonstige Unternehmen übertragen.


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    Titel :

    Strafrechtliche Verantwortung in Unternehmen


    Untertitel :

    Fortsetzung aus TM4/01


    Beteiligte:
    Dahnz, W. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Technische Mitteilungen ; 95 , 1 ; 16-35


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    20 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch