Im Bereich unternehmerischer Risiken gewinnt das Strafrecht immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Fällen der strafrechtlichen Umweltverantwortung, strafrechtlichen Produktverantwortung und der strafrechtlichen Betriebsstättenverantwortung ist seit Jahren ein kontinuierlicher - im Umweltstrafrecht sogar drastischer - Anstieg der Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Eine an Risikovermeidung und - minimierung orientierte Unternehmenspolitik wird sich immer mehr auch mit dem Strafrecht, strafrechtlichen Sanktionen und entsprechenden Vermeidungsstrategien auseinandersetzen müssen. Dies gilt in besonderem Maße für Mitglieder der Geschäftsleitung, also AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer, aber auch für alle sonstigen Führungskräfte. Eine Besonderheit des deutschen Kernstraftrechts ist, dass sich Kriminalstrafen nur gegen Menschen richten können, während gegen das Unternehmen als solches keine Sanktionen verhängt werden können. Im Beitrag sollen vor allem die aus Unternehmenssicht wichtigen Aspekte bezüglich des Strafrechts näher betrachtet werden.
Strafrechtliche Verantwortung in Unternehmen
Technische Mitteilungen ; 94 , 4 ; 196-206
2001-01-01
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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