In den letzten Jahren haben Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE) ihren Anteil an Güterverkehrsleistungen im Fernverkehr und in der Bedienung regionaler Netze erheblich ausgeweitet. Damit neue Leistungen in angemessener Zeit übernommen werden konnten, mussten häufig Lokomotiven älterer Baujahre eingesetzt werden. Diese wurden teilweise auch im Ausland beschafft. Vor der Inbetriebnahme ist eine Abnahme nach § 32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) durch die Eisenbahntechnische Aufsicht der Bundesländer erforderlich. Außerdem ist zu prüfen, ob diese Altlokomotiven auch den darüber hinausgehenden Grundanforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genügen. Der Beitrag beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen der Unfallverhütung bei Altlokomotiven. Er geht auf die Zugänge beim Führerstand, den Fahrerarbeitsplatz, Prüf- und Wartungsarbeiten und auf zusätzliche Anforderungen für Rangierfahrzeuge ein.
Anforderungen an Altlokomotiven
Aus Sicht des Arbeitsschutze
Das Warnkreuz ; 2 ; 8-9
2002-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 2008
Fahrzeugtechnische Anforderungen
Springer Verlag | 2017
|Springer Verlag | 2017
|Kraftfahrwesen | 1980
|